Allgemeines
1. Geltungsbereich
2. Angebot
3. Vertragsabschluss
4. Vertragsdauer
5. Umfang der Lieferung
6. Technische Unterlagen
7. Geistiges Eigentum
8. Informationspflicht des Kunden
9. Preise
10. Zahlungsbedingungen
11. Eigentumsvorbehalt
12. Lieferfrist
13. Abnahme
14. Übergang von Nutzen und Gefahr
15. Transport und Versicherung
16. Export
17. Installation
18. Garantie und Support
19. Rückgabe
20. Leihstellungen
21. Haftung
22. Erfüllungsort
23. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Sowohl bei auf Schweizerfranken als auch bei auf anderen Währungen lautenden Zahlungsverpflichtungen gilt die Zahlungspflicht des Schuldners erst nach Eingang des Betrages in Schweizerfranken in der Schweiz zu unserer freien Verfügung als erfüllt.

10.2 Rechnungen sind zur Zahlung fällig netto innert 10 Tagen seit
Rechnungsstellung. Verzug löst ohne besondere Mahnung einen
Verzugszins aus in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank am Tag der Fälligkeit.

10.3 Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht werden.

10.4 Die Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen.