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10.1 Sowohl bei auf Schweizerfranken als auch bei auf anderen Währungen lautenden Zahlungsverpflichtungen gilt die Zahlungspflicht des Schuldners erst nach Eingang des Betrages in Schweizerfranken in der Schweiz zu unserer freien Verfügung als erfüllt.
10.2 Rechnungen sind zur Zahlung fällig netto innert 10 Tagen seit Rechnungsstellung. Verzug löst ohne besondere Mahnung einen Verzugszins aus in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank am Tag der Fälligkeit.
10.3 Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht werden.
10.4 Die Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
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