Allgemeines
1. Geltungsbereich
2. Angebot
3. Vertragsabschluss
4. Vertragsdauer
5. Umfang der Lieferung
6. Technische Unterlagen
7. Geistiges Eigentum
8. Informationspflicht des Kunden
9. Preise
10. Zahlungsbedingungen
11. Eigentumsvorbehalt
12. Lieferfrist
13. Abnahme
14. Übergang von Nutzen und Gefahr
15. Transport und Versicherung
16. Export
17. Installation
18. Garantie und Support
19. Rückgabe
20. Leihstellungen
21. Haftung
22. Erfüllungsort
23. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Unsere Lieferfristen werden aufgrund der im Zeitpunkt ihrer Festlegung herrschenden Verhältnisse bezüglich Materialbeschaffung angegeben. Ändern sich die Verhältnisse wesentlich, so steht uns das Recht zu, neue Liefertermine festzulegen.

12.2 Die Lieferfrist beginnt am Tage der Auftragsbestätigung.

12.3 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
- bei nachträglicher Abänderung der Bestellung
- bei unvorhergesehenen Hindernissen, wie höhere Gewalt, behördliche Verfügungen, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, Naturereignisse, Brand, Transportverzögerungen und dergleichen, bei uns oder bei unseren Lieferanten.
- bei Nichteinhalten der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden.

12.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung