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14.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung franko, cif, fob, oder unter ähnlicher Klausel oder einschliesslich Montage erfolgt.
14.2 Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.
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