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4.1 Ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, z.B. Dienstleistungsvertrag, kann er von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Über diesen Zeitraum hinausgehende im Voraus gekaufte, noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Kunden zurückerstattet.
4.2 Bei schwerwiegender Vertragsverletzung durch den anderen Vertragspartner kann ein Vertrag jederzeit fristlos gekündigt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die von BMO zur Verfügung gestellten Dokumente, Softwarekomponenten und Unterlagen unaufgefordert zurückzugeben.
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